Akteure

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 428 28 - 0
Telefax: +49 (0)40 428 43 - 40 97

Kurzportrait

Das Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor allem über Berufungen gegen Urteile bzw. Beschwerden des Landgerichts Hamburg. In Familiensachen entscheidet das Oberlandesgericht über Beschwerden gegen Entscheidungen der (amtsgerichtlichen) Familiengerichte.

In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht zum einen erstinstanzlich über sog. Staatsschutzdelikte. Als Rechtsmittelgericht entscheidet das Oberlandesgericht über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts.

Beim Hanseatischen Oberlandesgericht besteht ein Anwaltsgerichtshof. Er entscheidet in erster In­­stanz über alle Streitigkeiten, welche den Erwerb oder den Widerruf der Zulassung und sonstige berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälte betref­fen.

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