Die internationalen Rechtsbeziehungen zu fördern, ist ein Ziel des Rechtsstandort Hamburg e.V., in dem unter anderem die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, die Hamburgische Notarkammer, der Hamburgische Anwaltverein e.V., der Hamburgische Richterverein e.V. und die Handelskammer Hamburg sowie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, die Bucerius Law School und die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zusammenarbeiten. Die Freie und Hansestadt Hamburg als Tor zur Welt, als liberale Handelsstadt mit vielfältigen internationalen kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen in aller Welt bietet sich hierfür in besonderem Maße an.
Dabei geht es nicht um den Export des deutschen Rechts, sondern um einen partner-schaftlichen, respektvollen internationalen Dialog über das Recht, die Rolle des Rechts bei der Entwicklung und Regelung von Beziehungen und bei der Lösung von Konflikten.
Mit freundlicher Unterstützung des Centre for German Legal Information finden Sie hier englischsprachige Informationen zum deutschen Recht: www.cgerli.org
Informationen zur deutsch-französischen Initiative "Kontinentales Recht" finden Sie in der Presseerklärung vom 7. Februar 2011 und unter www.kontinentalesrecht.de
Pressemitteilung der Justizbehörde Hamburg vom 28. September 2011
Ein solcher Rechtsdialog hat als wesentliche Voraussetzung, die unterschiedlichen (rechtlichen) Regelungen gesellschaftlicher Beziehungen in den jeweiligen Ländern gegenseitig zu verstehen. Ein solches Verständnis kann die Basis sein für die Verfestigung und Fortentwicklung schon bestehender wie auch für die Etablierung neuer Beziehungen zwischen den Ländern, zwischen Institutionen und Einrichtungen, aber auch zwischen Menschen dieser Länder.
Zu vielen Ländern bestehen bereits (rechtliche) Kontakte auf einem exzellenten Niveau: China, Russland, Vietnam, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Kontakte projektweise auszubauen und weitere Kontakte zu knüpfen, ist ein Ziel des Vereins.
Der Verein sieht sich dabei auch komplementär zu dem vom Bundesministerium der Justiz und den Justizorganisationen geschlossenen "Bündnis für das deutsche Recht", mit dem sich in die unterzeichnenden Organisationen auf gemeinsame Anstrengungen verständigt haben, die Sichtbarkeit des deutschen Rechts als Teil des kontinentaleuropäischen Rechts im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen zu verbessern.
