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Streitbeilegung

Die außergerichtliche Streitbeilegung hat in Hamburg lange Tradition. Ihre Spuren lassen sich bis in das 18. Jahrhundert zurückverfolgen. Damals entstanden Hamburger Schiedsgerichte aus dem Willen der Unternehmer, die Entscheidung von Streitigkeiten branchenkundigen Kaufleuten ihrer Wahl anzuvertrauen.

Mehr denn je ist auch heute eine effiziente und interessengerechte Streitbeilegung für die Gesellschaft, für das Gemeinwesen und für das Zusammenleben der Menschen von entscheidender Bedeutung. Gerechtigkeit, Verlässlichkeit, Vertrauen, Sicherheit und Stabilität sind maßgeblich von einer funktionierenden Justiz und von einem umfassenden System von wirksamen Streitbeilegungsinstrumenten abhängig.

In der globalen Wirtschaft ist eine wirksame Streitbeilegung zudem ein wichtiger Standortfaktor. Das Ziel eines jeden Unternehmens ist es, erfolgreich Geschäfte zu machen. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern, sollen diese schnell und kompetent beigelegt werden. Ein staatliches Gerichtsverfahren kann aufgrund des formalen Verfahrensablaufs und der Instanzenzüge zu langwierig sein. Die Vollstreckbarkeit von staatlichen Urteilen ist außerhalb der EU oft ein Problem.  Dann sind Schiedsverfahren bzw. andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung die bessere Alternative. Gleichwohl werden auch in Wirtschaftssachen die meisten Verfahren vor den staatlichen Gerichten in hoher Qualität durchgeführt. Entscheidend ist die Wahl des richtigen Instruments für die jeweilige Konfliktsituation und dessen zeitnahe Verfügbarkeit.

Die Hamburger Akteure auf dem Gebiet der Streitbeilegung zu vernetzen, ist das Ziel der Arbeitsgruppe Dispute Resolution.

Schiedsverfahren

Hamburg ist eine Hochburg der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg, das auf Streitigkeiten mit China-Bezug spezialisierte Chinese European Arbitration Centre (CEAC), die German Maritime Arbitration Association (GMAA) für das Seerecht und eine Vielzahl von branchenspezifischen Warenschiedsgerichten sind hier ansässig. Weltweit bekannt sind ferner die Regeln der "Hamburger Freundschaftlichen Arbitrage". In Verfahren nach den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) sowie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) kann Hamburg als Schiedsort vereinbart werden. Hinzu kommt eine Vielzahl nicht administrierter ad-hoc Schiedsverfahren, die in Hamburg durchgeführt werden bzw. in denen Hamburger Anwälte und Schiedsrichter tätig werden. Für die Überprüfung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen hat das Oberlandesgericht einen speziell zuständigen Senat. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, die Universität Hamburg und die Bucerius Law School bieten eine umfassende wissenschaftliche Begleitung. Der Hamburg Arbitration Circle e.V. (HAC) und die Regionalgruppe der DIS40 sind Vereinigungen der Hamburger und Norddeutschen Schiedsrichter.

Mediation und Schlichtung

Die Wirtschaftsmediation wird für die Unternehmen seit Februar 2000 systematisch durch die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte bekannt und nutzbar gemacht. Die Fallzahlen der rund 100 mit dieser Einrichtung kooperierenden Mediatoren und Mediatorinnen liegen mittlerweile auf dem Niveau der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte wird getragen von der Handelskammer, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und dem Hamburger Institut für Mediation e.V. Spezielle Angebote für Geschäftsbeziehungen mit China und Frankreich stellen das Beijing-Hamburg Conciliation Centre und das Deutsch-Französische Mediationscentrum bereit. Bereichsübergreifend, etwa auch für die Familienmediation, befasst sich die Mediationszentrale Hamburg e.V. mit den Hamburger Mediationsangeboten. Daneben gibt es in Hamburg ein breites Angebot an Mediatorinnen und Mediatoren für die unterschiedlichsten Konfliktlagen. Die Hamburger Justiz bietet bei den staatlichen Gerichten die Möglichkeit an, Mediationen im Rahmen der Gerichtsverfahren durchzuführen. Schlichtungsverfahren, die sich methodisch von der Mediation unterscheiden, werden vor allem fachspezifisch durchgeführt, etwa im Wettbewerbsrecht oder durch Einbindung der über 200 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handelskammer.

Streitbeilegung als Gesamtkonzept / Website Dispute Resolution Hamburg

Dispute Resolution, so der internationale Sprachgebrauch, verstehen wir als ein integriertes Zusammenspiel aller Streitbeilegungsinstrumente. Staatliche Gerichtsverfahren, Schiedsgerichte, Mediationen und Schlichtungen haben jeweils spezifische Eigenschaften, die sie je nach Stand und Inhalt eines Konfliktfalls geeignet machen. Die Auswahl des optimalen Instruments ist nicht immer einfach. Hinzu kommt der Trend zur Kombination verschiedener Instrumente, etwa die gestufte Anwendung von Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in internationalen Verträgen. Das Thema ist so komplex und wichtig, dass wir 2011 dazu eine eigene Website aufgelegt haben, die neben einem Scout System als Auswahlhilfe auch vertiefte Informationen zu den Akteuren des Dispute Resolution Standorts Hamburg enthalten wird.