Akteure

Hamburgisches Verfassungsgericht

Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 428 43 - 20 17
Telefax: +49 (0)40 428 43 - 41 83

Kurzportrait

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Als höchstes Gericht der Freien Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für Streitigkeiten zwischen anderen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden für die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichtern. Der Präsident und drei Verfassungsrichter müssen hamburgische Richter auf Lebenszeit sein. Zwei weitere Verfassungsrichter müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Für jedes Mitglied ist ein ständiger Vertreter zu wählen. Mitglieder der Bürgerschaft, des Senats, des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder entsprechender Organe eines anderen Landes oder der Europäischen Gemeinschaften dürfen nicht Mitglieder des Verfassungsgerichts sein.

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