Akteure

Landgericht Hamburg

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 428 28 - 0

Kurzportrait

Das Landgericht Hamburg entscheidet in Zivilverfahren erstinstanzlich insbesondere in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 EUR sowie bei Ansprüchen aus Amtshaftung. Als Berufungsinstanz ist das Landgericht Hamburg in Zivilsachen zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts sowie für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts mit Ausnahme der Familiensachen.

In Strafsachen ist das Landgericht Hamburg in erster Instanz zuständig vor allem für die Verhandlung von Tötungsdelikten und Verbrechen mit Todesfolge sowie für die die Verhandlung von Staftaten, bei denen im Falle der Verurteilung eine Strafe von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Als Berufungsinstanz ist das Landgericht Hamburg in Strafsachen zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts.

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