Freitag, 22. April 2016 • Rechtsstandort Hamburg e.V.
Presseinformation: Kooperation mit Oberstem Gericht Georgiens fortgesetzt
Das Landessozialgericht Hamburg und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht weiten mit Unterstützung des Rechtsstandort Hamburgs die Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht Georgiens aus, welche durch ein Kooperationsabkommen im Juni 2015 eingeleitet wurde. Zweck der Kooperation ist ein laufender Erfahrungs- und Wissensaustausch in Fragen der Gerichtsorganisation und des Verwaltungsrechts.
Weitere Informationen zu der erfolgreichen Zusammenarbeit können Sie dem nebenstehenden PDF-Dokument entnehmen.